Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten in Düsseldorf

Rechtsanwalt Memmert 

Steueroptimierung bei Übertragung des Unternehmens
Externer Unterstützung beim Jahresabschluss

Die Anwaltskanzlei Memmert bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen bundesweit eine individuelle, professionelle und erfolgsorientierte Beratung und Vertretung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bzw. vor den entsprechenden Behörden. Fachliche wie strategische Kompetenz, Verhandlungsstärke und gegenseitiges Vertrauen sind für uns die unverzichtbare Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit.

Zu unseren Mandanten zählen Selbständige und Unternehmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen, beispielsweise:

  • Architekten
  • Ärzte
  • Arbeitgeberverbände
  • Automobilhersteller
  • Autohäuser
  • Freiberufler
  • Fluggesellschaften und deren Personalvertretung
  • Ingenieure
  • Handwerksbetriebe
  • Mehrwertdiensteanbieter
  • Mobilfunkanbieter
  • Möbelhäuser
  • Online-Shops
  • Rechtsanwälte
  • Softwarehersteller
  • Speditionen
  • Versicherungsgesellschaften
  • Betriebsräte

Darüber hinaus zählen zu unseren Mandanten Gesellschafter, Geschäftsführer und selbstverständlich auch Privatpersonen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Bereichen des Arbeitsrechts, IT-Rechts, Vertragsrechts, Verkehrsrechts (Verkehrszivilrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) und des privaten Versicherungsrechts.

Herr Rechtsanwalt Memmert führt als einer von nur 1.250 in Deutschland zugelassener Anwälte drei Fachanwaltstitel:

– Informationstechnologierecht

– Arbeitsrecht

– Versicherungsrecht

 

Allgemeines Vertragsrecht

Jeder hat sicherlich schon einmal die Formulierung gehört, „Kommt drauf an“. Diese ist nirgendwo so zutreffend, wie bei der Auslegung von Vertragstexten und den sich daraus ergebenden Folgen für die Ansprüche der Vertragspartner.

Die professionelle Durchführung eines jeden Projektes bedarf der umsichtigen Planung. Stellen Sie die Weichen für den Erfolg Ihres Unternehmens oder Vorhabens bereits vor der Umsetzung.

Im Vertragsrecht bieten wir Ihnen anwaltliche Dienstleistung von der Beratung und Gestaltung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bis zur Durchsetzung einzelner Ansprüche.

In der Praxis bewährt es sich, vorher Verträge zu überprüfen, um Unklarheiten und Fallen zu umgehen. Oft ist es schon zu spät, wenn erst später über die Auslegung von Verträgen gestritten wird, da das Kind dann bereits „in den Brunnen gefallen“ ist und nur noch Schadensminimierung betrieben werden kann. Ziel sollte es daher sein, dass ein Schaden  überhaupt nicht erst entstehen kann, also eine Schadensvermeidung. Diese ist nur durch professionelle Hilfe möglich, da Verträge auch entsprechend auszulegen sind, um zu erfassen, was denn tatsächlich gemeint war. Und gerade hier gehen die Meinungen über das, was vereinbart war, vor allem, wenn es bereits zum Streit gekommen ist, und dem, was gemeint war, auseinander. Oft wurde nicht das vereinbart, was vereinbart werden sollte. Die Folgen und die Kosten sind für die Vertragsparteien regelmäßig erheblich höher, als wenn von Anfang an eine rechtliche Begleitung erfolgt wäre.

Arbeitsrecht

Die kompetente Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Fragen erfordert nicht nur die nötige Erfahrung, sondern auch ein vertieftes Fachwissen.

Kaum ein Rechtsgebiet wurde mehr durch die umfangreiche Rechtsprechung, die nicht im einfachen Gesetzestext zu finden ist, geprägt. Viele Stolperfallen im kollektiven oder Individualarbeitsrecht lassen sich durch die richtige Vorfeldberatung vermeiden. Die Kenntnis einzelner Entscheidungen des Bundearbeitsgerichts oder der Instanzgerichte kann dabei schnell über Sieg oder Niederlage entscheiden. In den letzten Jahren hat auch und vor allem der EuGH die arbeitsrechtliche Rechtsprechung erheblich geprägt, was auch bei der täglichen Arbeit zu berücksichtigen ist. 

Herr Rechtsanwalt Memmert hat seine besonderen Fachkenntnisse neben dem erfolgreichen Abschluss einer Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Gestaltungen und Verfahren auch durch den Erwerb eines Fachanwaltstitels unter Beweis gestellt. Durch regelmäßige Fortbildungen wird die Aktualität unseres Wissens für Sie und Ihr Unternehmen gesichert.

Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstände und auch Arbeitnehmer. Wir beraten Sie umfassend in kollektiv- und individualrechtlichen Fragen, z. B. in den Bereichen

  • Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutzverfahren bei verhaltens-, personen-, oder betriebsbedingter Kündigung
  • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz, wie zum Beispiel bei Schwerbehinderten, Schwangeren, Arbeitnehmern in Elternzeit, Betriebs- und Personalratsmitgliedern
  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Beratung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Einigungsstellen
  • Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträge
  • Änderungskündigungen und der Entwurf sonstiger Aufhebungsvereinbarungen mit Abfindungsregelungen
  • Vergütungsfragen
  • Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche
  • Beratung im Bereich des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG)
  • Beratung von Arbeitgebern bei der Vorbereitung einer Abmahnung und einer ordentlichen bzw. außerordentlichen (fristlosen) Kündigung
  • Datenschutzrecht, Arbeitnehmerdatenschutz
Forderungseinzug & Inkassorecht

Für Gläubiger

Außenstände als Gefährdung der Liquidität

Viele Unternehmer kennen das Problem: Umsätze werden fakturiert, die Zahlungen der Kunden bleiben aber aus oder treffen regelmäßig verspätet ein, ohne dass Zinsen berechnet werden. Die Folge sind häufig hohe Außenstände, die die eigene Liquidität verringern und nicht selten das operative Geschäft gefährden, ungeachtet der häufigen steuerrechtlichen Folgen und Zahlungsverpflichtungen. Ein effektives Forderungs- und Debitorenmanagement gehört zu den Grundpfeilern eines erfolgreichen Unternehmens. Nur so behalten Sie selbst den Überblick und sichern Ihre tatsächlichen Zahlungseingänge.

Regelmäßige Geldeingänge sind kein Zufall. Mit der richtigen Organisation profitieren Sie von Anfang an durch bessere Liquidität.

Was Sie selbst tun können

Ein effektives Forderungsmanagement beginnt mit der Rechnungsstellung. Schon hier können Sie den Grundstein für die schnelle Beitreibbarkeit der Forderung setzen.

  • Setzen Sie kurze Zahlungsziele, sofern dies branchenüblich ist. Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, sind Leistung und Gegenleistung grundsätzlich sofort fällig.
  • Immer wieder treffen wir auf den weit verbreiteten Irrtum, dass mit Ablauf einer einseitigen Zahlungsfrist in der Rechnung automatisch Verzug eintritt. Die Überschreitung eines Zahlungsdatums führt nur dann ohne zusätzliche Mahnung zum Verzug, wenn das Zahlungsziel von beiden Geschäftspartnern schon bei Vertragsschluss vereinbart worden ist.
  • Unternehmer kommen 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung gemäß § 286 Abs. 3 BGB ohne zusätzliche Mahnung in Verzug. Ist Ihr Kunde Verbraucher, müssen Sie auf die gesetzliche Regelung schon in der Rechnung ausdrücklich hinweisen.

Trifft die Zahlung nicht rechtzeitig ein, mahnen Sie frühzeitig.

  • Erinnern Sie Ihren Kunden mit einem Schreiben kurz nach Ablauf des Zahlungsziels höflich an die Rechnung. Das Wort “Mahnung” muss dabei nicht vorkommen, um dieses Schreiben als verzugsbegründende Mahnung anzusehen.
  • Spätestens durch diese Mahnung setzen Sie Ihren Schuldner sicher in Verzug. Ab diesem Moment hat er Verzugszinsen und außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
  • Viele Unternehmen begehen den Fehler, zu oft zu mahnen. Dies kostet Ressourcen und bringt wenig.

Was wir für Sie tun

Erfolgt auch auf die Mahnung(en) kein Geldeingang, setzen Sie Ihre Forderung durch.

Oft wird zur Einleitung des Mahnverfahrens geraten. Das ist jedoch nicht immer sinnvoll und kostet in vielen Fällen nur wertvolle Zeit. Zwar hemmt ein Mahnverfahren die Verjährung, vor allem bei bestrittenen Forderungen wird der Schuldner aber auf dem ihm schon vom Zentralen Mahngericht beigefügten Formular Widerspruch gegen den beantragten Mahnbescheid erheben. Die Forderung muss dann trotz allem im Klageweg durchgesetzt werden.

Wir stehen Ihnen als starker und erfahrener Partner im Anwaltsinkasso zur Seite. Entlasten Sie Ihre eigenen personellen Ressourcen und überlassen Sie uns die Durchsetzung Ihrer Forderung.

Wir bieten eine schnelle und transparente Abwicklung, ein minimiertes Kostenrisiko und eine hohe Erfolgsquote.

Vorteile des Anwaltsinkassos

Von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung

Inkasso und Forderungsbeitreibung durch einen Rechtsanwalt bedeutet Rundumbetreuung aus einer Hand. Sie übergeben uns die fällige Rechnung und das bzw. die Mahnschreiben. Wir prüfen die Erfolgsausichten und beginnen unverzüglich mit der Beitreibung Ihrer Forderung. Der Schuldner wird zunächst außergerichtlich angeschrieben, um ihm ein letztes Mal die Gelegenheit zur Zahlung zu geben. Bereits die hierdurch entstehenden Kosten hat der Schuldner zu tragen, wenn er sich im Verzug befindet, dies unterscheidet die Mahnung durch Sie selber, da hier nur Mahnkosten für dieses Schrieben zu erstatten wären, regelmäßig weniger als 5,- €. Eine Erstattung für die Zeit, welche Ihre Buchhaltung auf die zusätzlichen Mahnungen verschwendet, wird aber nicht ersetzt. Im nächsten Schritt prüfen wir, ob ein Mahnverfahren Erfolg verspricht. Hat der Schuldner der Forderung bereits widersprochen, empfiehlt sich in der Regel die sofortige Einleitung des Klageverfahrens, da das Mahnverfahren in diesem Fall nur einen weiteren Zeitverlust bedeutet. Liegt nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens ein Titel vor, setzen wir diesen für Sie durch und sorgen ggf. für die Zwangsvollstreckung.

Kein Zeitverlust

Die Abwicklung des gesamten Vorgangs durch eine im Inkasso erfahrene Rechtsanwaltskanzlei spart Ihnen Geld und Zeit.

Wird erfolglos ein Inkassobüro eingeschaltet oder widerspricht der Schuldner im Mahnverfahren, muss sich ein dann zu beauftragender Rechtsanwalt in die Angelgenheit einarbeiten. Unterlagen müssen versendet und der Sachverhalt gesichtet werden. Die Kanzlei Memmert ist von Anfang an für Sie und Ihr Unternehmen da und sorgt damit für eine schnelle Klärung der Angelegenheit. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der für Sie erreichbar ist und Sie über Neuerungen stets aktuell informiert. Wenn Sie Fragen zur Abwicklung oder neue Informationen haben, sind wir jederzeit persönlich für Sie zu sprechen. Auf Wunsch bieten wir eine vollständige Abwicklung per E-Mail oder Online an, um Sie kurzfristig über den jeweiligen Stand informieren zu können.

Seriös und transparent

Die Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei wird in den meisten Fällen als seriöser empfunden als die Beauftragung eines Inkassobüros. Viele Inkassobüros leisten reine “Fließbandarbeit”, d. h. die jeweiligen Forderungen werden ohne Prüfung der Durchsetzbarkeit angemahnt, oftmals werden auch nicht erstattungsfähige Kosten von diesen geltend gemacht, was regelmäßig in einem unnötigen Rechtsstreit endet. Wir beraten Sie umfassend im Zusammenhang mit Ihrem Forderungsmanagement, weisen auf Prozessrisiken und mögliche Verbesserungen bei internen Abläufen hin.

Gerade Schuldner, die Druck von ihren Gläubigern gewohnt sind, reagieren aus unserer Erfahrung eher auf das Schreiben eines Rechtsanwalts. Auch der Schuldner kann sich noch im außergerichtlichen Stadium mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen, falls er Einwendungen gegen die Forderung hat. So kann in einigen Fällen eine schnellere Lösung herbeigeführt werden, als wenn die Einwendung erst im gerichtlichen Verfahren erhoben wird. Die Masse der verfolgten Forderungen erlaubt es Inkassounternehmen häufig nicht, auf individuelle Einwendungen der Schuldner einzugehen.

Keine Vertragsbindung und voll erstattungsfähige Kosten

Die Anwaltskanzlei Memmert bietet Anwaltsinkasso ohne nennenswertes Kostenrisiko. Im außergerichtlichen Bereich hat der Schuldner unsere gesetzlichen Gebühren vollständig zu tragen, sobald er in Verzug ist. Nur in den Fällen, in denen der Schuldner nicht auffindbar oder nachweislich vermögenslos ist, besteht für den Gläubiger ein Kostenrisiko. Die bei Einschaltung eines Inkassobüros anfallenden Gebühren werden von einigen Gerichten als nicht voll erstattungsfähig angesehen, was jedoch mittlerweile nur bei überhöhten Forderungen angenommen wird, welche jedoch regelmäßig vorkommen. Darüber hinaus muss sich ein später im Rahmen des Rechtsstreits auftretender Rechtsanwalt nicht die vorherige Tätigkeit des Inkassobüros anrechnen lassen, so dass dies auch zu einer höheren Kostenbelastung für den Gläubiger führt, als wenn er sich direkt an einen Rechtsanwalt gewendet hätte.

Für Schuldner

Die Anwaltskanzlei Memmert berät auch Schuldner, bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Wie bereits beschrieben werden beispielsweise durch Inkassobüros unberechtigte Forderungen erhoben, sei es, dass Forderungen, welche zwischenzeitlich (teilweise) verjährt sind, aufgekauft werden, sei es, dass nicht erstattungsfähige Gebühren berechnet werden, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren oder Kontoführungsgebühren. Regelmäßig werden auch angeblich entstandene Gebühren für eine Ratenzahlung berechnet. Regelmäßig sind die geltend gemachten Nebenforderungen auch überhöht.

Ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, lässt sich aber erst nach einer entsprechenden Prüfung durch einen Rechtsanwalt feststellen. Die Erfahrung zeigt aber, dass es sich regelmäßig lohnt, gegen diese Forderungen vorzugehen.

Wichtiger Hinweis: Die Anwaltskanzlei Memmert führt keine Schuldenberatung durch, auch nicht im Hinblick auf SCHUA-Einträge.

IT - Recht

Das noch verhältnismäßig junge Recht der Informationstechnologie ist einem ständigen und kontinuierlichen und oftmals kurzfristigen Wandel unterworfen. Umso wichtiger ist es, einen kompetenten Berater zu haben, der selbst am Puls der Zeit ist. E-Commerce, Ihr Auftritt in sozialen Netzwerken, Datenschutz oder Marketing über Newsletter und E-Mail fordern den anwaltlichen Berater nicht nur juristisch, sondern auch technisch und wirtschaftlich. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam pragmatische, umsetzbare und rechtssichere Modelle, die Ihr Unternehmen weiterbringen.

Hierzu gehört neben der Überprüfung Ihres bestehenden Online-Auftrittes auf Rechtmäßigkeit insbesondere des Impressums, der Kennzeichen und Preisangaben und der Einhaltung der Informationspflichten und auch die Begleitung neuer Projekte im Internet.

Doch auch als reiner Nutzer des Internets können Sie schnell in eine unerwartete Falle geraten. Ein ungewolltes kostenpflichtiges Abo, ein angeblicher Download oder der Eintrag in ein teures Onlinebranchenbuch, Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing etc. verursachen Kosten, die Sie in vielen Fällen nicht bezahlen müssen oder sollten. Gern bieten wir Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch an, um die Erfolgsaussichten Ihres Falles zu besprechen.

Ebenso Urheberrechtsverletzungen, welche beispielsweise durch einen Download erfolgt sind, können zu erheblichen Abmahnkosten führen. In einer Vielzahl der Fälle ist es so, dass diese Abmahnungen zu Unrecht erfolgt sind, oder aber die Höhe der geltend gemachten Forderung zu hoch ist. Gerade der auch in der Presse ausführlich dargestellte Fall um Redtube Ende 2013/Anfang 2014 zeigt, dass auch viele unberechtigte Abmahnungen – auch von Anwaltskanzleien – versendet werden und oftmals vom Betroffenen aus den verschiedensten Gründen gezahlt werden und unüberlegt weitreichende und regelmäßig nachteilige und zu weit reichende Unterlassungserklärungen abgegeben werden.

Zu beachten ist ferner, dass bereits die rechtliche Einordnung eines Softwarevertrages problematisch sein kann. Es kann sich um einen Kaufvertrag, einen Werkvertrag oder auch um einen reinen Dienstleistungsvertrag handeln, was erhebliche Auswirkungen auf die Ansprüche der jeweiligen Vertragspartner untereinander hat.

Bereiche des IT-Rechts umfassen unter anderem:

  • Probleme mit dem Telefonanbieter und Rechnungsbeanstandungen
  • Mehrwertdiensteanbieter
  • Vertragsschlüsse im Internet
  • Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, Impressumsverstößen, Widerrufsbelehrungen etc.
  • Erstellung von Softwareverträgen
  • rechtliche Begleitung von Softwareprojekten
  • Internetstrafrecht
  • Verantwortlichkeit für im Internet verbreitete Inhalte
  • Abofallen
  • Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung
Kaufrecht / Werkvertragsrecht

Ob im Bereich des Online-Handels oder auch im Geschäft vor Ort, jeder Bürger schließt täglich oft weit über 10 Verträge (Kaufverträge, Dienstleistungsverträge und Werkverträge), ohne sich dessen bewusst zu sein. Und in jedem dieser Fälle kann es zu Problemen im Rahmen der Kaufabwicklung kommen. Nicht selten werden zudem Vereinbarungen getroffen, welche aber nicht schriftlich fixiert worden sind, so dass es nicht selten hier zu Streitigkeiten und Beweisproblemen kommen kann.

Wir unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Gebieten:

  • Erstellung von Kaufverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr Ihrer Ansprüche auf Käufer- und Verkäuferseite
  • Gewährleistungs- und Garantieansprüche
  • Schadenersatzansprüche

Die rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen kann nicht nur den Mandanten vor dem Verlust seines Anspruchs bewahren, sondern auch weitere Kosten in einem gerichtlichen Verfahren vermeiden.

Verkehrsrecht

Verkehrsunfälle sind leider mittlerweile Risiken des täglichen Lebens und oftmals wird man unverschuldet in einen solchen verwickelt. Bei der Vielzahl der Fahrzeuge und der damit einhergehenden Fahrzeugdichte auf den Straßen bleibt es nicht aus, dass es zu Unfällen kommen kann, sei dies als Fahrzeugführer, Fahrradfahrer, Fußgänger, E-Roller-Fahrer oder auch Inline-Skater

Auch zeigt sich, dass in einer Vielzahl der Fälle wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsübertretung es sinnvoll sein kann, sich anwaltlich gegen den Vorwurf zu wehren.

1. Verkehrszivilrecht

Wir unterstützen Sie in den Bereichen:

  • Regulierung von jeglichen Unfällen im Straßenverkehr gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen des Geschädigten
  • beispielsiwese Sachschäden, Gutachterkosten, Unkostenpauschale, Haushaltsführungsschaden, Mietwagenkosten, ärztlichen Behandlungskosten, Verdienstausfall etc.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Unfallgegners
  • Regulierung von Ansprüchen gegen den Fahrer, sollten Sie als Beifahrer verletzt werden
  • Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen Versicherungsgesellschaften (Kaskoversicherer und Unfallversicherer)

2. Verkehrsstrafrecht / Bußgeldverfahren

Wir unterstützen Sie in den Bereichen:

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren)
  • Strafverfahren in Verkehrsstrafsachen

Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) und Strafverfahren bedeuten für den Betroffenen nicht nur Unannehmlichkeiten mit Verwaltungsbehörden, der Polizei und den Gerichten. In manchen Fällen drohen dann auch Punkte in Flensburg mit entsprechenden Löschungsfristen. Darüber hinaus kann ein Fahrverbot ausgesprochen oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Da dies auch oft finanzielle (und existentielle) Folgen für den einzelnen Betroffenen haben kann, ist es sinnvoll, sich hier anwaltlich vertreten zu lassen.

In Strafverfahren im verkehrsrechtlichen Bereich drohen dem Beschuldigten oftmals nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch ein Fahrverbot bis hin zu dem Entzug der Fahrerlaubnis, was sogar einen Jobverlust zur Folge haben kann, so dass es gerade hier wichtig ist, fachkundigen Rat einzuholen und sich vertreten zu lassen.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst alle Rechtsprobleme, welche im Zusammenhang mit der Abwicklung von Versicherungsfällen stehen. Ebenso erfasst es auch Fragen, die sich zum Beispiel aus Kündigungen derartiger Verträge oder gegebenenfalls auch der Umgestaltung der Versicherungsbedingungen ergeben.

Bei der Versicherung handelt es sich um ein reines Rechtsprodukt. Entsprechend vielseitig, vielschichtig und komplex sind daher die auftretenden Rechtsfragen, die sich bei Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen ergeben können.

Die Liberalisierung des deutschen und die Europäisierung des internationalen Versicherungsrechts, nicht zuletzt die Entscheidungen des EuGH,  brachten in den letzten Jahren starke Veränderungen, des Versicherungsmarktes mit sich. Einen bedeutsamen Wandel unterlagen und unterliegen sowohl das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als solches, das Vermittlerrecht, ungeachtet ob es sich um Versicherungsvertreter oder Makler gehandelt hat. Ebenso wurden zahlreiche Versicherungsbedingungen nach 2008 angepasst oder auch nicht angepasst, so dass die alten Klauseln an dem neuen Gesetz bzw. dessen Maßstäben zu messen sind.

Durch diese Neuerungen sind Gesetze und Rechtsprechung mehr denn je im Fluss, so dass auch das Versicherungsrecht derzeit wieder aktuell ist und nahezu jeden Bundesbürger betrifft. Der Verbraucherschutz wird zudem immer weiter verbessert.

Die zahlreichen Versicherungsfragen, denen sich ein Versicherungsnehmer gegenüber sieht, sind mannigfaltig. So handelt es sich dabei beispielsweise um Fragen auf den folgenden Gebieten:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • (private) Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • D&O-Versicherung
  • Einbruch- Diebstahlversicherung
  • Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kaskoversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung
  • Kreditversicherung
  • Lebensversicherung, Rentenversicherung und Fondspolicen
  • Rechtsschutzversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Versicherungsaufsicht

 

Gerade aufgrund der Vielzahl der betroffenen Gebiete ist es sinnvoll, eine rechtskundige Person auf dem Gebiet des Versicherungsrechts bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages, oder unmittelbar nach Eintritt des Versicherungsfalles hinzuzuziehen, da spätere Streitigkeiten mit der Versicherung bereits zu diesem Zeitpunkt begründet oder vermieden werden können. Wenn im Schadensfall die Versicherung nicht zahlt, so kann dies im Extremfall die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers bedrohen. Bei einer unüberschaubaren Vielzahl von Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen (die auch noch von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sind), welche immer noch oft in hochkompliziertem, unverständlichem Juristendeutsch verbunden mit vielfachen Risikoausschlüssen, (verdeckten) Obliegenheiten und sonstigen Ausnahmen vom Versicherungsschutz, wie beispielsweise Wartezeiten, versehen sind, kann die Prüfung hier nur von einem  Spezialisten durchgeführt werden.

Zu bedenken ist ferner, dass sich der Versicherungsnehmer im Schadenfall regelmäßig einem ungleich mächtigeren Gegner gegenübersieht. Die juristischen Fachabteilungen der Versicherer haben, gemeinsam mit Kanzleien, welche ausschließlich Versicherer vertreten, in jahrelanger Kleinarbeit die Versicherungsbedingungen ausgefeilt und kennen diese in- und auswendig. Dennoch erfolgen häufig zu Unrecht viele Leistungsablehnungen und werden vom juristisch unkundigen Versicherungsnehmer akzeptiert. Die Rechtsprechung zu den einzelnen Klauseln ist zahlreich, oftmals wurden einzelne Klauseln für unwirksam erklärt, dies wird jedoch oftmals durch den Versicherer trotzdem ignoriert. Nicht zu verkennen ist der Umstand, dass die meisten auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien Versicherer vertreten, den Versicherungsnehmer daher bereits aus Gründen der Interessenskollision nicht vertreten dürfen und diese entsprechend benachteiligt sind.

Gerade die letzten Urteile des EuGH und des Bundesgerichtshofs im Bereich der Lebensversicherung zeigen exemplarisch, dass eine fundierte rechtliche Beratung im Versicherungsrecht für Versicherungsnehmer unerlässlich ist.

In den In den letzten Jahren führen auch immer mehr Rechtsschutzversicherer Rechtsstreitigkeiten gegenüber den eigenen Versicherungsnehmern und nehmen bei diesen Regress, mit der Behauptung, dass der Versicherungsnehmer gegen seine Obliegenheitspflichtverpflichtung verstoßen habe. Hier erfolgt dann oftmals nicht nur die Rückforderung der gezahlten Versicherungsleistung, sondern auch die Kündigung des Versicherungsvertrages und auch vereinzelt zu Strafanzeigen gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges.

Die Anwaltskanzlei vertritt Versicherer und Versicherungsnehmer.

ebay & Recht

Sicherlich einer der größten Konfliktherde im Onlinebereich derzeit kommt aus dem Bereich des Online-Handels, und vor allem im Zusammenhang mit eBay und anderen Internetauktionsplattformen. Vertraut man auf Statistiken, so hat bereits fast jeder Bürger (schlechte) Erfahrungen gemacht, oder kennt jemanden im Bekanntenkreis, wenn ein Kauf bzw. Verkauf über eBay getätigt worden ist.

Die ersteigerte Ware wird nicht geliefert, ist mangelhaft oder entspricht nicht dem Angebot, oftmals ist dann ein Ausschluss der Gewährleistung angegeben. Ob dieser aber (auch von Privatverkäufern) wirksam ist, entscheidet erneut der Einzelfall. Oder aber der Kaufpreis wird nicht entrichtet und der Verkäufer rennt seinem Geld hinterher, was zu erheblichen finanziellen Einbußen und Belastungen bei diesem führt. Es häufen sich auch die Fälle, in welchen Verkäufer eine Vertragsstrafe in ihre Angebote mit aufnehmen, sollte der Käufer die Ware nicht abnehmen.

Geradezu klassisch ist auch der Fall, dass Auktionen bei eBay abgebrochen werden, obwohl  bereits ein Höchstgebot vorlag. Ob dies im Einzelfall überhaupt möglich ist, oder ob Sie als Käufer dennoch das Recht auf Übereignung des ersteigerten Gegenstandes haben, lohnt häufig einer rechtlichen Überprüfung, da der Abbruch zwar möglich ist, aber Konsequenzen für die Vertragspartner haben kann. Aus rechtlicher Unkenntnis lassen sich häufig Käufer und Verkäufer vom jeweils anderen Teil so unter Druck setzen, dass auf die Geltendmachung von Ansprüchen verzichtet wird.

Lassen Sie sich kompetent beraten, damit Sie nicht auf Ihre berechtigten Ansprüche verzichten.