Jahresabschluss vom Steuerberater nach HGB – klar, fristgerecht, bankfähig

Ein Jahresabschluss ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er ist Rechenschaftsbericht, Entscheidungsgrundlage und Visitenkarte zugleich: gegenüber dem Finanzamt, finanzierenden Banken und potenziellen Partnern und Partnerinnen. Wir von der Steuerberatung Knaus erstellen Jahresabschlüsse nach HGB für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften sowie Solo-Selbstständige – präzise, termingerecht und mit dem Blick für steuerliche Gestaltungspotenziale, die Ihre Bilanz nachhaltig verbessern.

Steuerbaratering erstellt den Jahresabschluss eines Mandanten

Seit über 20 Jahren begleiten wir Unternehmen durch alle Phasen ihres Bestehens.

Was Sie bekommen

Ein Jahresabschluss aus unserer Kanzlei liefert Ihnen aussagekräftige Abschlüsse: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang – auf Wunsch ergänzt durch einen verständlichen Erläuterungsbericht, der Kennzahlen übersetzt und für externe Adressaten und Adressatinnen aufbereitet.

Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Empfehlungen fürs Folgejahr: Wir analysieren Ihre Bilanzkennzahlen, zeigen Gestaltungsspielräume auf und entwickeln mit Ihnen Maßnahmen, die Ihre Steuerlast sinnvoll beeinflussen. So wird der Abschluss zum Steuerungsinstrument statt zum Pflichtdokument.

Steuerberater beim Jahresabschluss

Leistungen im Überblick

Erstellung des Jahresabschlusses: Wir erstellen Handelsbilanz und Steuerbilanz nach den aktuellen HGB-Vorgaben. Da beide Bilanzen häufig deutlich voneinander abweichen, nutzen wir die zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten gezielt, um Ihre steuerliche Situation zu optimieren.

Plausibilitätsbeurteilung und Analyse: Buchhalterische Abschlüsse (Jahresabschluss Buchhaltung) werden von uns auf Konsistenz und Vollständigkeit geprüft. Wir weisen Sie auf auffällige Kennzahlen hin – insbesondere auf jene, die Banken sowie Gläubiger und Gläubigerinnen besonders aufmerksam betrachten.

Sonderfälle: Neben dem regulären Jahresabschluss übernehmen wir auch Eröffnungs-, Zwischen- und Aufgabebilanzen bei Unternehmensgründungen sowie Betriebsaufgaben oder Umstrukturierungen. Wenn Sie außerdem eine Regelung für Ihre Unternehmensnachfolge in Düsseldorf planen, begleiten wir Sie auch dabei.

Ablauf & Fristen

1. Vorbereitung

Für eine reibungslose Erstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kontoauszüge und Kassenbücher des Geschäftsjahres
  • Belege für Anlagevermögen, Abschreibungen und Rückstellungen
  • Inventurliste mit Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag
  • Verbindlichkeiten und offene Forderungen
  • Lohnunterlagen und Personalaufwendungen
  • Vorjahresabschluss (bei Neumandat)

2. Erstellung & Abstimmung

Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir Ihre Buchhaltung auf Vollständigkeit und stimmen eventuelle Rückfragen direkt mit Ihnen ab. Korrekturen und Anpassungen erfolgen in enger Abstimmung, sodass der Entwurf Ihre wirtschaftliche Lage korrekt abbildet.

3. Abschlussgespräch

Wir nehmen uns die Zeit, Ihren Jahresabschluss ausführlich mit Ihnen zu besprechen: Ergebnisse, Kennzahlen, steuerliche Wirkung und ein konkreter Maßnahmenplan für das Folgejahr. Sie verlassen das Gespräch mit einem klaren Bild, nicht mit offenen Fragen.

Fristen & Offenlegung

Kapitalgesellschaften müssen ihren Abschluss deutlich früher einreichen als Personengesellschaften. Die folgende Übersicht zeigt die gesetzlichen Fristen je Rechtsform sowie die jeweilige Offenlegungspflicht.

Rechtsform Frist zur Erstellung Offenlegungspflicht
GmbH, UG 3 Monate nach Geschäftsjahresende jaBundesanzeiger
AG, GmbH & Co. KG 3 Monate nach Geschäftsjahresende jaBundesanzeiger
OHG, KG (mit natürl. Personen) 6 Monate nach Geschäftsjahresende neini.d.R.
Einzelunternehmen (buchführungspflichtig) 6 Monate nach Geschäftsjahresende nein
Freiberufler mit EÜR keine Bilanzerstellung nötig nein

Fristen und Offenlegungspflichten für gängige Rechtsformen nach HGB (Stand: aktuelle Rechtslage)

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Offenlegung und Hinterlegung Ihres Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger.

Branchen & Fälle

Vorbereitung der Jahresabschlusses mit dem Mandanten
Unsere Mandantschaft ist so vielfältig wie der Düsseldorfer Wirtschaftsraum. Wir erstellen Jahresabschlüsse unter anderem für:

  • Start-ups und Unternehmen in der Gründungsphase, die erstmals bilanzierende Pflichten erfüllen müssen
  • Dienstleister und Dienstleisterinnen sowie Freiberufler und Freiberuflerinnen, die an die Bilanzierungspflicht heranwachsen oder freiwillig bilanzieren
  • E-Commerce-Unternehmen mit besonderem Bedarf an Warenbestandsbewertung und Retourenrückstellungen
  • Holding- und Konzernstrukturen, bei denen Handelsbilanz und Steuerbilanz koordiniert werden müssen

FAQ

Was gehört zum Jahresabschluss?

Ein vollständiger Jahresabschluss nach HGB umfasst mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften sind zusätzlich verpflichtet, einen Anhang zu erstellen; größere Gesellschaften benötigen zudem einen Lagebericht.

Bis wann muss der Abschluss vorliegen?

Kapitalgesellschaften müssen ihren Abschluss in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende fertigstellen. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen gelten längere Fristen von bis zu sechs Monaten. Steuerliche Abgabefristen können abweichen.

Wie beeinflusst der Abschluss die Steuerlast?

Über Ansatz- und Bewertungswahlrechte in der Steuerbilanz lassen sich Abschreibungen, Rückstellungen und andere Posten gestalterisch einsetzen. Das kann die steuerlich relevante Gewinnermittlung eines Jahres spürbar verändern – vorausgesetzt, die Möglichkeiten werden frühzeitig genutzt.

Offenlegung und Bundesanzeiger: Was ist zu tun?

Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger offenzulegen oder zu hinterlegen. Wir übernehmen diese Einreichung vollständig für Sie, termingerecht und in der jeweils vorgeschriebenen Form.

EÜR oder Bilanz: Wann gilt was?

Wer bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreitet oder eine Kapitalgesellschaft betreibt, ist zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Freiberufler, Freiberuflerinnen und viele Kleinunternehmer sowie -unternehmerinnen können ihre Einkünfte hingegen per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Wir beraten Sie, welche Methode in Ihrer Situation zulässig und sinnvoll ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben der laufenden Buchhaltung des Geschäftsjahres benötigen wir Belege zu Anlagevermögen, Inventur, offenen Posten, Lohn und Personalkosten sowie bei einem Kanzleiwechsel den Vorjahresabschluss.

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses?

Das Honorar richtet sich nach dem Umfang der Buchhaltung, der Rechtsform und der Komplexität des Abschlusses. Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sprechen Sie uns an! Wir nennen Ihnen gerne eine transparente Einschätzung vorab.

Nächste Schritte

Der Jahresabschluss ist eine der zentralen Aufgaben im Jahresrhythmus Ihres Unternehmens. Vertrauen Sie dabei auf eine Kanzlei mit über 20 Jahren Erfahrung und dem Blick für das, was hinter den Zahlen steckt. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch mit der Steuerberatung Knaus und starten Sie das neue Geschäftsjahr mit einem klaren Fundament!