Welche Rechtsform ist für Ihr Start-up geeignet?

Welche Rechtsform die richtige für Ihr Start-up ist, hängt von vielen Faktoren ab: Wie viel Startkapital ist vorhanden? Wie viele Gründer und Gründerinnen gibt es? Und wie sehen die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele und Erfolgsaussichten aus? Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsformen für Ihre Existenzgründung in Düsseldorf, um Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können Ihr Start-up sowohl alleine als auch mit mehreren Personen gründen.
  • Je nach Rechtsform benötigen Sie ein Startkapital oder nicht.
  • Ein weiterer großer Unterschied der verschiedenen Rechtsformen besteht in der Haftung.

Erstellung eines Jahreskalenders

Wer alleine ein Unternehmen gründet, dem liegt die Wahl einer Einzelunternehmung als Rechtsform nahe. Denn ein Einzelunternehmen lässt sich denkbar unkompliziert, kostengünstig und auch ohne Stammkapital gründen. Dabei ist es sowohl für alle gewerblichen Tätigkeiten als auch für die freiberufliche Arbeit und Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft möglich.

Einzelunternehmen sind auf einen Inhaber bzw. eine Inhaberin begrenzt. Wer durch Investoren und Anteilseigner wachsen will, sollte daher besser von vornherein eine UG gründen. Der zweite wesentliche Nachteil ist, dass bei einer Einzelunternehmung der oder die Gründende mit seinem oder ihrem Privatvermögen haftet und für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens einstehen muss.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, hat in etwa die gleichen Vorteile wie ein Einzelunternehmen: Sie ist schnell und einfach zu gründen, geht mit geringen Kosten einher und erfordert kein Mindestkapital. Prinzipiell reicht eine mündliche Vereinbarung für die Gründung aus – ein schriftlicher Vertrag ist aber natürlich die bessere Wahl. Für eine GbR sind mindestens zwei Personen zur Gründung nötig, die dann auch Gesellschafter sind. Sie haften gleichermaßen mit ihrem Privatvermögen.

Prinzipiell sind alle Gesellschafter und Gesellschafterinnen in der GbR gleichberechtigt. Im Gesellschaftsvertrag können allerdings abweichende Regelungen festgehalten werden. Da die Gründung einer GbR kein Mindestkapital voraussetzt, ist sie eine beliebte Rechtsform für Start-ups. Sie eignet sich als Personengesellschaft allerdings nicht, wenn Sie später Investoren als Geldgeber überzeugen wollen.

Einzelunternehmer - Entrepreneur

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann sowohl von Einzelpersonen als auch von mehreren Menschen zusammen gegründet werden. Als Kapitalgesellschaft ist sie rechtlich eigenständig und kann zum Beispiel eigene Verträge abschließen. Dabei ist die Haftung auf das Firmenvermögen begrenzt. Auch Investoren können sich haftungsbeschränkt beteiligen, was die GmbH zu einer guten Wahl für Start-ups, die Geld brauchen, um zu wachsen, ist.

Dabei sind in einer GmbH alle Gründenden Gesellschafter und Gesellschafterinnen, aber nicht gleichzeitig auch geschäftsführend tätig. Vielmehr bestimmen sie durch einen Gesellschafterbeschluss in der jährlichen Gesellschafterversammlung den oder die Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen.

Der größte Nachteil der GmbH ist das gesetzlich geregelte Mindestkapital von 25.000 Euro, das Sie zur Gründung brauchen und mindestens zur Hälfte einbezahlen müssen. Der ebenfalls nötige schriftliche und notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag verursacht zusätzliche Kosten. Außerdem ist die Buchhaltung im Vergleich zu einem Einzelunternehmen oder einer GbR aufwendiger und es besteht eine Publikationspflicht für den Jahresabschluss.

Aktiengesellschaft (AG)

Start-up Teambesprechung<br />

Die AG ist als große Schwester der GmbH eine eher selten von Start-ups gewählte Rechtsform. Hier leitet der Vorstand eigenverantwortlich die Aktiengesellschaft, überwacht vom Aufsichtsrat. Die Gründung einer AG ist sowohl mit einer Gruppe als auch als Einzelperson möglich. Für letzteres gibt es die Sonderform der “kleinen AG”. In jedem Fall benötigen Sie aber mindestens 50.000 Euro Startkapital. Dafür lassen sich später die Anteile einfacher am Aktienmarkt handeln als bei einer GmbH.

UG (haftungsbeschränkt)/Mini-GmbH

Die Unternehmergesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und Sonderform der GmbH, die bereits mit nur einem Euro Eigenkapital gegründet werden kann. Sie wird daher auch oft als 1 Euro GmbH oder Mini GmbH bezeichnet. Insgesamt gelten für sie großteils die gleichen Regeln wie für eine normale GmbH. Allerdings ist eine UG verpflichtet, mindestens 25 % der jährlichen Gewinne einzubehalten, um schrittweise ein Stammkapital von 25.000 Euro zu bilden. Damit ist eine Unternehmergesellschaft eine gute Alternative zur GmbH, wenn Ihnen das nötige Startkapital für diese fehlt.

Weitere Rechtsformen: OHG, KG, GmbH & Co. KG

Auf dem Markt gibt es eine ganze Reihe an weiteren Rechtsformen, die in bestimmten Situationen Vorteile für Ihr Start-up bieten können:

  • OHG: Eine offene Handelsgesellschaft hat zwei oder mehrere Gründende als Gesellschafter und für die Geschäftsführung. Diese haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Dafür ist für die Gründung der Personengesellschaft kein Startkapital nötig.
  • KG: Eine Kommanditgesellschaft folgt den gleichen Regeln wie eine OHG. Allerdings werden die Gesellschafter unterteilt in Kommanditisten und Komplementäre. Für erstere ist die Haftung beschränkt, letztere haften voll.

GmbH & Co. KG: Handelt es sich bei einem der Gesellschafter einer KG um eine GmbH, entsteht eine GmbH & Co. KG.

Kriterien für die Entscheidungsfindung

Welche Rechtsform die richtige für Ihr Start-up ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Zu den wichtigsten gehören dabei die Haftungsregelungen und Kapitalanforderungen. Generell gilt: Entweder Sie benötigen ein Startkapital oder Sie haften mit Ihrem Privatvermögen. Auch steuerliche Aspekte können eine Rolle spielen.

Einzelunternehmen GbR GmbH AG UG
Anzahl der Personen 1 min. 2 beliebig beliebig beliebig
Art der Gesellschaft keine Personen-gesellschaft Kapital-gesellschaft Kapital-gesellschaft Kapital-gesellschaft
Mindest-kapital keins keins 25.000 Euro 50.000 Euro 1 Euro
persönliche Haftung ja ja nein nein nein
Buchführung Buchführung nach EÜR Buchführung nach EÜR Bilanzie-rungspflicht Bilanzie-rungspflicht Bilanzie-rungspflicht
Steuerpflicht Einkommen-steuer & Gewerbe-steuer mit Freibetrag Einkommen-steuer & Gewerbe-steuer mit Freibetrag Körper-schaftsteuer & Gewerbe-steuer Körper-schaftsteuer & Gewerbe-steuer Körper-schaftsteuer & Gewerbe-steuer
investoren-freundlich nein nein ja ja ja

Wenn Sie Fragen zur richtigen Rechtsform für Ihr Start-up haben oder Hilfe bei der Existenzgründung brauchen, wenden Sie sich gerne an die Steuerberatung Knaus. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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