Steuererklärung für Ehepaare: Zusammen oder getrennt veranlagen?
Jedes Jahr stehen Millionen von Ehepaaren vor derselben Frage: Sollen wir unsere Steuererklärung gemeinsam oder getrennt abgeben? Diese Entscheidung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben – im besten Fall mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro Ersparnis pro Jahr. Viele Paare nutzen jedoch nicht alle verfügbaren Möglichkeiten oder wählen unbewusst die ungünstigere Variante. Bei professionellen Steuererklärungen in Düsseldorf zeigt sich immer wieder, dass eine fundierte Beratung den Unterschied zwischen einer durchschnittlichen und einer optimalen Steuererstattung ausmachen kann.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Ehepaare können zwischen gemeinsamer Veranlagung und Einzelveranlagung wählen.
- Das Ehegattensplitting bringt meist den größten Steuervorteil, besonders bei unterschiedlichen Einkommen.
- Die optimale Steuerklassenkombination kann die monatliche Steuerlast erheblich reduzieren.
- Eine individuelle Prüfung beider Varianten ist empfehlenswert, um das Maximum herauszuholen.
Zusammen oder getrennt veranlagen? Die steuerlichen Unterschiede
Das deutsche Steuerrecht räumt Ehegatten und Ehegattinnen sowie eingetragenen Lebenspartnern und Lebenspartnerinnen besondere Privilegien ein. Die wichtigste Entscheidung betrifft die Art der Veranlagung: gemeinsam oder einzeln.
Bei der gemeinsamen Veranlagung werden beide Einkommen zusammengerechnet und dann durch das Ehegattensplitting versteuert. Dabei wird die Einkommensteuer so berechnet, als würde jeder Partner und jede Partnerin die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdienen. Dieser Mechanismus führt zu erheblichen Steuervorteilen, besonders wenn die Einkommen stark voneinander abweichen.

Die Einzelveranlagung behandelt beide Partner und Partnerinnen steuerlich wie unverheiratete Personen. Jeder und jede gibt eine separate Steuererklärung ab und wird individuell besteuert. Diese Variante kann sich in besonderen Fällen lohnen, etwa wenn beide sehr hohe und ähnliche Einkommen haben oder wenn bestimmte Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen nur einem Partner oder einer Partnerin zugeordnet werden können.
Das Splitting-Verfahren entfaltet seine größte Wirkung bei unterschiedlichen Einkommen. Ein klassisches Beispiel: Verdient ein Ehegatte oder eine Ehegattin 60.000 Euro und der andere Partner oder die andere Partnerin 20.000 Euro jährlich, werden steuerlich beide mit je 40.000 Euro veranlagt. Da der Steuersatz progressiv ansteigt, führt dies zu einer deutlich niedrigeren Gesamtbelastung.
Steuerliche Vorteile für Ehepaare nutzen
Verheiratete Paare profitieren von zahlreichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die über die reine Veranlagungsform hinausgehen. Die strategische Nutzung dieser Vorteile kann zu beträchtlichen Einsparungen führen.
Die Steuerklassenwahl bietet erhebliches Optimierungspotenzial:
- Steuerklasse III/V: ideal bei stark unterschiedlichen Einkommen für bessere Liquidität
- Steuerklasse IV/IV: ausgewogene Belastung bei ähnlichen Einkommen
- Steuerklasse IV mit Faktor: präzise Berechnung ohne große Nachzahlungen
Freibeträge können doppelt genutzt werden. Der Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge und Sonderausgaben-Pauschbeträge stehen beiden Partnern und Partnerinnen zur Verfügung. Besonders vorteilhaft ist auch die Möglichkeit, Verlustvorträge zwischen den Ehegatten und Ehegattinnen zu übertragen.
Besonderheiten zeigen sich bei unterschiedlichen Erwerbskonstellationen. Alleinverdienerhaushalte profitieren maximal vom Splitting-Vorteil, während Doppelverdiener und Doppelverdienerinnen durch geschickte Aufteilung von Werbungskosten und Sonderausgaben optimieren können. Wenn beispielsweise nur ein Partner oder eine Partnerin hohe Fahrtkosten hat, sollten diese vollständig diesem zugeordnet werden.
So sparen Ehepaare bei der Steuererklärung Geld

Eine systematische Herangehensweise maximiert die steuerlichen Vorteile für Ehepaare. Der erste Schritt ist immer die Günstigerprüfung – die Berechnung beider Veranlagungsarten, um die vorteilhaftere zu identifizieren.
Die optimale Steuerklassenkombination hängt vom individuellen Einkommen und den Liquiditätsbedürfnissen ab. Während Steuerklasse III/V zu niedrigeren monatlichen Abzügen führt, kann dies auch höhere Nachzahlungen zur Folge haben. Die Steuerklasse IV mit Faktor bietet hier einen ausgewogenen Kompromiss ohne große Überraschungen.
Eine strategische Ausgabenplanung kann die Steuerbelastung weiter reduzieren. Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Sonderausgaben sollten gezielt einem Partner oder einer Partnerin zugeordnet werden, wenn dadurch höhere Steuervorteile entstehen. Auch die zeitliche Verteilung größerer Ausgaben auf verschiedene Jahre kann vorteilhaft sein.
Bei der gemeinsamen Veranlagung können außergewöhnliche Belastungen voll ausgeschöpft werden. Die zumutbare Eigenbelastung bezieht sich auf das Gesamteinkommen beider Partner und Partnerinnen, wodurch oft ein höherer abzugsfähiger Betrag entsteht.
Pensionsrückstellungen und Altersvorsorgeaufwendungen bieten weitere Optimierungsmöglichkeiten. Durch geschickte Aufteilung zwischen beiden Partnern und Partnerinnen können die jeweiligen Höchstgrenzen besser ausgenutzt werden.
Fazit
Die Wahl der richtigen Veranlagungsart ist für Ehepaare eine der wichtigsten steuerlichen Entscheidungen. Das Ehegattensplitting bietet erhebliche Vorteile, die jedoch nur durch eine durchdachte Planung voll ausgeschöpft werden können. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – jede Konstellation erfordert eine individuelle Prüfung.
Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Steuerbereich unterstützen wir von der Steuerberatung Knaus Ehepaare dabei, ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen. Unsere junge Kanzlei führt für jeden Mandanten und jede Mandantin die entsprechende Günstigerprüfung durch und entwickelt maßgeschneiderte Strategien für maximale Steuerersparnis.
