Steuererklärung für Arbeitnehmer und -nehmerinnen: Diese Kosten können Sie absetzen

Viele Arbeitnehmer und -nehmerinnen lassen sich Jahr für Jahr Steuervorteile entgehen. Denn oft ist nicht bekannt, welche Kosten sich steuerlich absetzen lassen. Dabei können bereits kleinere Ausgaben zu einer Rückerstattung führen. Wer sich auskennt oder beraten lässt, schöpft das volle Potenzial aus. Als professioneller Ansprechpartner für Ihre  Steuererklärung in Düsseldorf erklären wir Ihnen, wie Sie mehr aus Ihrer Steuererklärung herausholen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Arbeitnehmer und -nehmerinnen haben Anspruch auf eine Steuererstattung.
  • Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind absetzbar.
  • Auch bei einer freiwilligen Abgabe lohnt sich die Steuererklärung oft finanziell.
  • Fehler und Versäumnisse können Rückzahlungen verhindern.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben – und wer kann?

Nicht alle Beschäftigten sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – doch für viele ist sie lohnenswert. Eine sogenannte Pflichtveranlagung liegt zum Beispiel dann vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: etwa bei mehreren Arbeitsverhältnissen, bestimmten Steuerklassenkombinationen oder wenn Lohnersatzleistungen wie Elterngeld bezogen wurden.

Aber auch ohne Verpflichtung kann sich die freiwillige Abgabe lohnen. Denn wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, bekommt vom Finanzamt häufig eine Rückzahlung. Viele Arbeitnehmer und -nehmerinnen verschenken hier bares Geld, wenn sie auf die freiwillige Erklärung verzichten. Wichtig: Die freiwillige Abgabe ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Steuererklärung Finanzamt Vordruck für Arbeitnehmer

Diese Kosten können Arbeitnehmer und -nehmerinnen von der Steuer absetzen

Viele Ausgaben rund um den Beruf und das Privatleben können die Steuerlast senken – wenn sie korrekt angesetzt werden. Die wichtigsten absetzbaren Kosten sind:

  • Werbungskosten: Dazu zählen Fahrtkosten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte, Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur sowie anteilige Kosten im Homeoffice. Auch Fortbildungen oder doppelte Haushaltsführung können hier angesetzt werden.
  • Sonderausgaben: Beiträge zur Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente), Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden oder Kosten für die Kinderbetreuung zählen dazu.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen, Zahnersatz oder Unterhaltsleistungen können – je nach Höhe und Zumutbarkeit – steuerlich berücksichtigt werden.

Häufige Fehler und Tipps für die optimale Steuererstattung

Belege für Steuererklärung

Trotz zahlreicher Sparpotenziale wird die Steuererklärung von vielen Arbeitnehmern und -nehmerinnen nicht vollständig ausgeschöpft. Häufig fehlen notwendige Belege oder es werden Ausgaben vergessen – zum Beispiel Pauschalen für Umzugskosten oder Fortbildungen. Auch die steuerliche Abgabefrist wird oft nicht im Blick behalten, was zu Verspätungszuschlägen führen kann, oder bei freiwilliger Abgabe zum Verlust des Rückerstattungsanspruchs.

Ein weiterer verbreiteter Fehler liegt in der Nutzung von Standard-Software, die individuelle Lebenssituationen nicht ausreichend berücksichtigt. Insbesondere bei speziellen Konstellationen – etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel, doppelter Haushaltsführung oder hohen Krankheitskosten – lohnt sich eine persönliche Beratung. Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin sorgt nicht nur für korrekte Angaben, sondern erkennt auch Optimierungspotenziale, die Laien und Laiinnen häufig entgehen.

Fazit

Ob Pflicht oder freiwillig – eine Steuererklärung lohnt sich für viele Arbeitnehmer und -nehmerinnen. Wer Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen richtig ansetzt, kann mit einer spürbaren Rückzahlung rechnen. Mit dem notwendigen Wissen oder der Unterstützung eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin lassen sich viele Steuervorteile einfach und sicher nutzen.

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